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   BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03   

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https://dejure.org/2003,7725
BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03 (https://dejure.org/2003,7725)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 1 D 2.03 (https://dejure.org/2003,7725)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 1 D 2.03 (https://dejure.org/2003,7725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BBG § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 1; StGB §§ 242, 27, § 258 a Abs. 1, § 263 a
    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; Computerbetrug mit erbeuteten EC-Karten; Vollstreckungsvereitlung im Amt; persönliche Bedrohungssituation; Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 1
    Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; Computerbetrug mit erbeuteten EC-Karten; Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst; Polizeimeister im BGS; Vollstreckungsvereitlung im Amt; persönliche Bedrohungssituation

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche, teils innerdienstliche, teils auch außerdienstliche Dienstvergehen eines Polizeibeamten; Begehung einer Vollstreckungsvereitelung im Amt durch einen Polizeibeamten; Gewährung von Unterschlupf an einen durch Vollstreckungshaftbefehl gesuchten Straftäter; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; Computerbetrug mit erbeuteten EC-Karten; Vollstreckungsvereitlung im Amt; persönliche Bedrohungssituation; Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.01.2001 - 1 D 1.00

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch Weitergabe von dienstlichen Unterlagen und

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 23. Januar 2001 BVerwG 1 D 1.00 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
    38 Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes nach den Verfahrensregeln und grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 BVerwG 1 D 19.01 NVwZ 2002, 1515).
  • BVerwG, 15.01.2002 - 1 DB 34.01

    Früherer Beamter; Neubewilligung des Unterhaltsbeitrags nach den bei

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
    Auch nach In-Kraft-Treten des Disziplinargesetzes richtet sich die Neubewilligung nach altem Recht, wenn wie hier die Erstbewilligung auf § 77 BDO beruht (Beschluss vom 15. Januar 2002 BVerwG 1 DB 34.01 DÖD 2002, 97 = ZBR 2002, 436 = DokBer B 2002, 95).
  • BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96

    Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
    Das gilt für die bisherige Unbescholtenheit des Beamten, für seine erkennbar tiefe Reue und auch im Hinblick auf seine im Auslandsdienst erbrachten und als überdurchschnittlich beurteilten dienstlichen Leistungen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 8. September 1997 BVerwG 1 D 32.96 DokBer B 1998, 52; speziell zu Kernpflichtverletzungen z.B. Urteil vom 25. Juni 1997 BVerwG 1 D 72.96).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
    Das gilt für die bisherige Unbescholtenheit des Beamten, für seine erkennbar tiefe Reue und auch im Hinblick auf seine im Auslandsdienst erbrachten und als überdurchschnittlich beurteilten dienstlichen Leistungen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 8. September 1997 BVerwG 1 D 32.96 DokBer B 1998, 52; speziell zu Kernpflichtverletzungen z.B. Urteil vom 25. Juni 1997 BVerwG 1 D 72.96).
  • BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
    Dabei kommt es nicht auf das Verhältnis zwischen den durch die Disziplinarmaßnahme bewirkten Nachteilen oder auf andere disziplinarrechtlich sachfremde Gründe an; ein für den öffentlichen Dienst untragbar gewordener Beamter darf z.B. nicht mit Rücksicht auf seine Familie im Beamtenverhältnis verbleiben (BVerwGE 43, 97 ).
  • BVerwG, 18.02.2003 - 1 D 13.02

    Alkoholkranker Postbeamter; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst über

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
    Bei erstmaliger Gewährung eines Unterhaltsbeitrags begrenzt der Senat die Laufzeit der Bewilligung regelmäßig auf sechs Monate, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass in diesem Zeitraum bei einem gesunden Beamten die Möglichkeit besteht, eine neue Erwerbsarbeit zu finden (vgl. Urteil vom 18. Februar 2003 BVerwG 1 D 13.02 DokBer B 2003, 219).
  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Die Kammer hält es für angezeigt und geboten, bei einem derart schwerwiegenden, vorsätzlichen Versagen im engsten Kernbereich der Pflichten eines Polizeibeamten grundsätzlich von der Höchstmaßnahme als Richtschnur für die Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme auszugehen (vgl. zur Verhängung der Höchstmaßnahme bei Strafvereitelung im Amt: BVerwG, Urteil vom 14.10.2003 - 1 D 2/03; VG München, Urteil vom 22.02.2010 - M 19 D 09.5559 - und Urteil vom 08.03.2010 - M 19 DK 09.5224; zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 14.991

    Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, U. v. 14.10.2003 - 1 D 2.03 - juris).
  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

    Durch Bezugnahme auf das Urteil vom 7. April (nicht: Juli) 2005 - 1 D 2.03 - hat es hinzugefügt, dass der der Windnutzung zur Verfügung stehende flächenmäßige Anteil größer wird, wenn diejenigen Gebiete, die für eine Windenergienutzung nicht in Betracht kommen, wie z.B. besiedelte Flächen, von der Gesamtfläche des Plangebiets abgezogen werden.
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